Tranzparenz und Materialien

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Informationsübersicht für die Stiftung Zukunftsfähigkeit

Wir als Stiftung Zukunftsfähigkeit haben die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft gezeichnet und verpflichten uns als für das Gemeinwohl tätige Organisation zu einer transparenten Informationsvermittlung bezüglich: der Ziele unserer Organisation, der Mittelherkunft und Mittelverwendung, sowie über Entscheidungsträger.

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft, ein Bündnis von Akteuren aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, hat zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Neben unseren weiteren Angaben auf der Stiftungs-Website, die der Transparenz über unsere Zielsetzungen, Strukturen, Finanzen und Aktivitäten dienen sollen, geben wir im Folgenden eine Kurzübersicht im Berichtsformat der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Stiftung Zukunftsfähigkeit

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Stiftung Zukunftsfähigkeit
Kaiserstr. 201
53113 Bonn

Stiftungsgeschäft: 28.11.1997
Anerkennungsdatum: 13.01.1998
Stiftungsaufsicht: Bezirksregierung Köln
Stiftungsart: Gemeinnützig

Zuständiges Finanzamt: Bonn-Innenstadt
Steuer-Nr: 205/5769/1218

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Satzung
Angaben zu unseren Zielen (Das treibt uns an)

3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, der Förderung des Umweltschutzes, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt, StNr 205/5769/1218, vom 10.04.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum der Jahre 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
4.1. Stiftungsgremien
Die Gremien der Stiftung sind Vorstand, Kuratorium und Beirat. In ihnen ist Expertise aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen gebündelt.

Während der Vorstand sich um die operativen Stiftungsangelegenheiten kümmert, lenkt das Kuratorium die Stiftungspolitik und beschließt über die Verwendung und Anlage der  Stiftungsmittel. Der Beirat hat fachberatende Funktion und gibt vielfältige Impulse für die Stiftungsarbeit. Das Kuratorium ist eng vernetzt mit dem Beirat, tagt auch einmal jährlich  gemeinsam mit diesem.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
Vorsitzender
Klaus Milke                                  auf Lebenszeit
Stellvertretender Vorsitzender
Wolfgang Doose                         Amtszeit endet mit Ablauf des 10.12.2023
Mitglieder
Anne-Kathrin Kirchhof            Amtszeit endet mit Ablauf des 10.12.2023

Kuratorium
Das Kuratorium besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Mitgliedern:
Vorsitzender
Christoph Bals, Bonn
Stellvertretende Vorsitzende
Johanna Holzhauer, Bonn
Mitglieder
Kristin Dyckerhoff, Berlin
Thomas Hirsch, Neckargemünd
Dr. Jahel Mielke, Berlin
Dr. Hannah Vermaßen, Erfurt
Dr. Noah Walker-Crawford, Manchester

4.2. MitarbeiterInnen
siehe 6. Personalstruktur

5. Tätigkeitsbericht
Zu finden in den jeweils aktuellen Jahresberichten unter Materialen & Download der Seite Transparenz & Materialien. Zum aktuellen Jahresbericht geht es hier.

6. Personalstruktur
Derzeit beschäftigt die Stiftung Zukunftsfähigkeit eine Mitarbeiterin, die mit den notwendigen Arbeitsabläufen zur Finanzierung, Planung, Durchführung und Kontrolle der gemeinnützigen Aktivitäten betraut ist. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Jahresbericht der Stiftung Zukunftsfähigkeit.

7. Angaben zur Mittelherkunft
Zu finden in den jeweils aktuellen Jahresberichten unter Materialen & Download der Seite Transparenz & Materialien. Zum aktuellen Jahresbericht geht es hier.

8. Angaben zur Mittelverwendung
Zu finden in den jeweils aktuellen Jahresberichten unter Materialen & Download der Seite Transparenz & Materialien. Zum aktuellen Jahresbericht geht es hier.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Stiftung Zukunftsfähigkeit ist als Gesellschafterin auch Trägerin der Klimaschutzinitiative atmosfair gGmbH.

10. Namen von Juristischen- oder Privatpersonen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des  Gesamtjahresbudgets ausmachen
2014 Spenden Gesamt: 353.890 €; davon 1 SpenderIn 96,4% „Großspenden Privatperson“
2015 Spenden Gesamt: 54.390 €; davon 2 SpenderInnen zwischen 20% und 30% sowie 1 SpenderIn 11 % „Großspenden Privatperson“
2016 Spenden Gesamt: 91.457,77 €; davon 1 SpenderIn 77,01% „Großspenden Privatperson“
2017 Spenden Gesamt: 103.870,66 €; davon 2 SpenderInnen zwischen 15% und 25% „Großspenden Privatperson“
2018 Spenden Gesamt: 96.972,20 €; davon 1 SpenderIn 52% und 1 SpenderIn 20% „Großspenden Privatperson“
2019 Spenden Gesamt: 171.609,71 €; davon 3 SpenderInnen zwischen 25% und 30% „Großspenden Privatperson“
2020 Spenden Gesamt: 194.049,75 €; davon 3 SpenderInnen zwischen 20% und 25 % „Großspenden Privatperson“
2021 Spenden Gesamt: 283.633,87 €; davon 6 SpenderInnen zwischen 7% und 25 % „Großspenden Privatperson“
2022 Spenden Gesamt: 790.378,17 €; davon 1 SpenderIn 72,4% „Großspenden Stiftung“ sowie 4 SpenderInnen zwischen 3% und 12% „Großspenden Privatperson“

Materialien & Download

Seit Februar 2022 hat sich auch die Stiftung Zukunftsfähigkeit beim neu geschaffenen Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen und verpflichtet sich damit zur Einhaltung des dazugehörigen Verhaltenskodexes. Mehr Informationen zum Lobbyregister finden Sie hier.

Das Ziel der Stiftung Zukunftsfähigkeit ist es für die junge und die nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu sichern. Mit der Policy zu Kinderrechten und Kinderschutz sollen zusätzlich gemäß der UN-Kinderrechtskonvention die Rechte der Kinder gestärkt und Kinder zum anderen auch vor inakzeptabler Behandlung geschützt werden. Die vollständige Policy finden Sie hier.