Stiften

Dem Klimaschutz, der Armutsbekämpfung und der Ernährungssicherung dauerhaft eine Stimme zu geben, das hat sich die Stiftung Zukunftsfähigkeit zum Zweck gemacht. Bei der Stiftung wird das von den StifterInnen eingebrachte Vermögen dauerhaft also auf Ewigkeit angelegt. Das Grundstockvermögen der Stiftung ist demnach beständig und wird durch jede Zustiftung ganz unmittelbar gestärkt. Projekte werden durch die Stiftung ausschließlich im Sinne des vom Stifter festgelegten Zwecks und mit den Erträgen aus der Anlage des Grundstockvermögens unterstützt. Die Stiftung sichert somit die langfristige und nachhaltige Projektunterstützung. Die Stiftung Zukunftsfähigkeit hat sich selbst dazu verpflichtet, ihr Stiftungsvermögen nach Nachhaltigkeitskriterien anzulegen und damit auch die Debatte unter den Stiftungen zu diesem Thema zu stärken.

Wenn auch Sie sich langfristig an der Stiftung beteiligen möchten, bieten sich verschiedene Möglichkeiten für Ihr Engagement.

Sie möchten Sich im Bereich Klimaschutz, Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung oder Menschenrechte dauerhaft engagieren, aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung ist Ihnen zu hoch? Dann könnte die Zustiftung und somit ein gemeinsames Engagement mit der Stiftung Zukunftsfähigkeit für Sie das passende Instrument sein.

Die Zustiftung stellt die einfachste Form des Stiftens dar, da keine behördliche Anerkennung notwendig ist und auch eine Stiftungsverwaltung entfällt. Da Ihre Zustiftung ganz direkt das Grundstockvermögen stärkt, trägt sie zum kontinuierlichen Ausbau und Steigerung des Wirkungsgrads der Stiftung bei.

Eine Zustiftung ist bereits ab einem Betrag von 2.000 EUR möglich. Ab dieser Höhe wird die Zustiftung auch noch in weiteren Jahrzehnten Zinsbeträge abwerfen, die für eine Projektfinanzierung verwendet werden können. Aus den Erträgen fließen Fördergelder an wichtige Akteure, vor allem an die NGO Germanwatch. Selbstverständlich wird Ihre Zustiftung unter Berücksichtigung unserer Nachhaltigkeitskriterien angelegt und wirkt somit auch hier.

Das aktuelle Stiftungsrecht schafft eine breite Basis für das finanzielle Engagement im Interesse des Gemeinwohls. Seit dem 1.1.2007 gelten folgende Regelungen:

1.) bis zu 1 Mio. Euro als Zustiftung (über 10 Jahre verteilt) in den Vermögensstock einer Stiftung und

2.) 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Spende oder Zustiftung können jährlich als Sonderabzug beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Weitere und umfassendere Informationen die steuerlichen Aspekte beim Stiften und Spenden betreffent empfehlen wir die Broschüre „Steuerliche Aspekte beim Stiften und Spenden“ der Stiftung Stifter für Stifter 2014.

Sie sind auf der Suche nach einer individuellen Form des Stiftens? Dabei möchten Sie die Möglichkeit haben, die Verwendung der Erträge Ihres Vermögens zu bestimmen und gleichzeitig den Selbstverwaltungsaufwand so gering wie möglich halten? Die Treuhandstiftung, als sogenannte unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Zukunftsfähigkeit, bietet genau diese Möglichkeit.

Eine Treuhandstiftung birgt viele Vorteile für den Stifter. Ihre Errichtung ist schnell und unkompliziert, da lediglich die Anerkennung durch das Finanzamt erforderlich ist. Dies kann innerhalb weniger Wochen erfolgen. Im Vergleich ist die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung mit der Abstimmung der Stiftungsaufsicht verbunden und somit im zeitlichen aber auch verwaltungstechnischen Aufwand deutlich umfassender.

Wegen des geringen Verwaltungsaufwandes bieten sich Treuhandstiftungen sehr gut für die Förderung bestehender Projekte an. Wenn Sie also gerne fördernd tätig werden wollen, ist die Treuhandstiftung für Sie das passende Instrument. Wenn Sie daran interessiert sind, eine eigene Stiftung mit einem von Ihnen bestimmten Zweck, deren Zielsetzung sich jedoch mit der der Stiftung Zukunftsfähigkeit und von Germanwatch deckt, zu errichten, so ist dies ab einem Betrag von 250.000 Euro, in Form der Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Zukunftsfähigkeit, möglich.

Die Germanwatch-Stiftung wurde im Dezember 2014 von Germanwatch errichtet. Ihre treuhändische Verwaltung erfolgt durch die Stiftung Zukunftsfähigkeit. Unser Ziel war es, eine zusätzliche Option für UnterstützerInnen zu schaffen, die ganz ausschließlich die Arbeit von Germanwatch fördern und dies nicht auf dem Wege einer zeitnah zu verbrauchenden Spende an Germanwatch machen möchten. Denken auch Sie über eine Zustiftung an die Germanwatch-Stiftung nach, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen!

Weitere Informationen finden Sie hier und im Flyer der Germanwatch-Stiftung.

Sie sind an einem gemeinsamen Engagement interessiert, möchten Sich aber noch nicht dauerhaft binden? Dann ist vielleicht die Möglichkeit eines Stiftungsdarlehens für Sie interessant. Hierbei gewähren Sie uns als Stiftung Zukunftsfähigkeit ein zinsloses Darlehen. Dieses können Sie dabei ganz flexibel jederzeit aufstocken, kündigen oder aber auch umwandeln. Die Vermögenserträge aus dem Darlehen kommen steuerfrei der Stiftung Zukunftsfähigkeit zugute und somit kann durch das Darlehen direkt eine sinnvolle Unterstützung geleistet werden.

Bei einem Stiftungsdarlehen schließen der Stifter und die Stiftung Zukunftsfähigkeit einen Darlehensvertrag über ein Gelddarlehen ab. Dabei verzichtet der Darlehensgeber im Vertrag auf die Zinserträge. Weiterhin werden im Darlehensvertrag die Laufzeit sowie eine Kündigungsfrist festgelegt, durch die der Stifter den Darlehensbetrag entsprechend seiner Bedürfnisse zurückverlangen kann. Nach Abschluss des Vertrages wird das Darlehen durch den Darlehensgeber auf das Konto der Stiftung Zukunftsfähigkeit überwiesen. Bei der Stiftung wird das Darlehen entsprechend getrennt verbucht und separat angelegt.

Der große Vorteil des Instruments des Stifterdarlehens liegt darin, dass Sie sich mit einer bestimmten Summe für gemeinnützige Zwecke engagieren können, ohne sich jedoch bereits endgültig von einem Betrag trennen zu müssen. Dies gibt die Möglichkeit der Rückforderung im Falle des eigenen Bedürfnisses und lässt gleichzeitig Spielraum für eine spätere dauerhafte Bindung. Selbstverständlich wird das Darlehen unter Berücksichtigung unserer Nachhaltigkeitskriterien angelegt.

Im Gegensatz zur Zustiftung ergeben sich bei der Gewährung eines Stifterdarlehens keine direkten steuerlichen Vorteile für den Darlehensgeber. Die Stiftung Zukunftsfähigkeit kann Ihnen hier weder in Höhe der Darlehenssumme noch in Höhe der entgangenen Zinsen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Dies ergibt sich aus dem Rückgewährungsrecht, dass sich der Darlehensgeber vorbehält sowie der Tatsache, dass die Zinserträge bei der Stiftung anfallen.

Neben der eben beschriebenen Zustiftung ins Stiftungskapital ermöglichen wir Ihnen auch Ihr Engagement weniger anonym zu gestalten. Gerne können Sie auf Ihren Wunsch eine Zustiftung mit Ihrem Namen verbinden. Ihre Namenszustiftung wird dann entsprechend im Geschäftsbericht und in anderen Veröffentlichungen ausgewiesen.

Sie haben weitere Ideen für Ihr Engagement? Rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie uns oder kommen Sie bei uns vorbei. Wir besprechen mit Ihnen Ihre ganz individuellen Fördermöglichkeiten, damit sie sich möglichst effektiv engagieren können.