Sie denken selbst über eine Stiftung nach oder wollen "etwas Gutes" tun? Dann unterstützen Sie unsere Stiftung!
Das aktuelle Stiftungsrecht schafft eine breite Basis für das finanzielle Engagement im Interesse des Gemeinwohls.
Seit dem 1.1.2007 gelten folgende Regelungen:
1.) bis zu 1 Mio. Euro als Zustiftung (über 10 Jahre verteilt) in den Vermögensstock einer Stiftung und
2.) 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Spende oder Zustiftung können jährlich als Sonderabzug beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ererbtes Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, ist von der Erbschaftssteuer befreit!
Ihre Zustiftung bewirkt einen Zuwachs des Stiftungsvermögens. Aus seinen Erträgen fließen Fördergelder an wichtige Akteure, vor allem an die NGO Germanwatch.
Ob einmalige Zustiftung oder kleinere Beträge in regelmäßigen Abständen - Sie verhelfen mit Ihrer Zustiftung (ab 2.000,- EUR) der Stiftung zu kontinuierlichem Ausbau und Steigerung ihres Wirkungsgrads.
Ja, ich will mich engagieren
Klicken Sie hier, wenn auch Sie sich mit Ihrem finanziellen Engagement
für mehr Nachhaltigkeit einsetzen wollen.